Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seine alltäglichen Grundverrichtungen selbständig auszuführen. Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von den Fähigkeiten der hilfebedürftigen Person und orientieren sich an deren individuellen Bedürfnissen. Um Zuschüsse der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Körperpflege (duschen, baden, waschen)

Mobilisation

An-, aus- und umkleiden

Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen

Toilettengänge

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Zuschüsse der Pflegekassen im Überblick

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Einblick der Leistungsansprüche je nach Pflegegrad

Pflegegeldleistung

Pflegesachleistung

bei Versorgung durch einen Angehörigen

bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst

Pflegegrad 1

-

125 Euro*

Pflegegrad 2

316 Euro

724 Euro

Pflegegrad 3

545 Euro

1363 Euro

Pflegegrad 4

728 Euro

1693 Euro

Pflegegrad 5

901 Euro

2095 Euro

* Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat auch für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen.

Behandlungspflege

Hierbei handelt es sich um eine medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztlicher Verordnung hin von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse des Versicherten übernommen.

Medikamentengabe

Wundversorgung

Kompressionstherapie

Injektionen

Stomaversorgung

Portversorgung

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause

Die Pflege eines Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Deshalb ist es wichtig, dass Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen neue Kraft und Energie zu schöpfen. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson und wird bei der Pflegekasse des Versicherten beantragt. Die Leistungen betragen grundsätzlich bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

Gründe der Verhinderungspflege:

  • Ruhetage
  • Erholungsurlaub
  • Krankenhausaufenthalt
  • Rehamaßnahmen
  • Termine 
  • Freizeitaktivitäten

Voraussetzung der Verhinderungspflege:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben
  • Der pflegende Angehörige pflegt die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monate in seinem Zuhause

Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen?

Wir unterstützen Sie gerne

Selbstbestimmen
Alltag gestalten
Fürsorge spüren

Wir pflegen

Unterstützen

Beraten

Ambulante Pflege Harant

Ramona Harant

Waldstraße 29

67134 Birkenheide

Tel: 06237-9799727

Fax: 06237-9799549

Mail: info@pflege-harant.de

© Copyright 2021 Ambulante Pflege Harant